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ict AG |
HRB Aachen 8614
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ict AG, Aachen (Stand: 19.05.2005)
Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der ict AG erfolgen ausschließlich zu
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lizenzbedingungen der Softwarehersteller
werden in die Überlassungsbedingungen der ict AG einbezogen. Abweichende
Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
Der Umfang der Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus der Bestellung
bzw. unserer Auftragsbestätigung. Der Leistungs- und Funktionsumfang
der gelieferten Software bestimmt sich nach der Produktbeschreibung des
Herstellers.
Vertragsbegründung
Die Annahme einer Bestellung durch die ict AG erfolgt durch Lieferung
oder Auftragsbestätigung innerhalb von vier Wochen. Angebote der
ict AG sind freibleibend, wenn keine zeitliche Begrenzung erfolgt. Technische
Daten und Beschreibungen aus Werbematerialien und/oder Produktbeschreibungen
sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der ict AG bestätigt
werden. An überlassenen Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen
Unterlagen behält die ict AG das Eigentums- bzw. das Urheberrecht.
Rücktritt vom Vertrag
Die ict AG kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn die Bonität des Kunden nicht ausreicht oder ein rascher Vermögensfall
eintritt und der Kunde keine ausreichende Sicherheitsleistung erbringen
kann.
wenn Gründe vorliegen, die die ict AG nicht beeinflussen kann oder
zu vertreten hat.
Form- und Konstruktionsänderungen berechtigen den Kunden nicht zum
Rücktritt vom Vertrag.
Lieferungen und Leistungen
Teillieferungen und –leistungen sind zulässig und können
in Rechnung gestellt werden. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich,
wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden
sind. Die durch höhere Gewalt oder andere Betriebsstörungen
entstehenden Verzögerungen bei ict oder dem Vorlieferanten, verlängern
die Lieferfristen entsprechend. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt eine
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
seitens des Abnehmers/Kunden voraus. Bei vereinbarten Schulungsleistungen
hat der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Die
ict AG kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
Softwareüberlassung
Dem Kunden wird das nicht übertragbare und nicht ausschließliche
Recht eingeräumt, die Software in unveränderter Form selbst
zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges in der Bestellung
bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät. Die Nutzung
auf verändertem oder mehreren Geräten bzw. in einem Netzwerk
bedarf der schriftlichen Zustimmung der ict AG. Die Benutzerdokumentation
kann elektronisch gespeichert werden. Eine Vervielfältigung ist nur
zu eigenem Gebrauch oder zu Sicherungszwecken zulässig. Die gedruckte
Benutzerdokumentation darf nicht vervielfältigt werden.
Die Verantwortung für die Sicherung der Programme und Daten liegt
ausschließlich beim Anwender. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke
auf Datenträgern und Dokumentationen dürfen nicht entfernt werden.
Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers haben Vorrang vor den Bedingungen
der ict AG. Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Softwareüberlassung
kann die ict AG das Nutzungsrecht schriftlich kündigen, ohne daß
die Lizenzgebühr erstattet wird.
Mitwirkung des Kunden
Alle vorbereiteten Maßnahmen zur Installation eines Computersystems
läßt der Kunde auf seine Kosten und auf seine Verantwortung
durchführen. Mehraufwendungen der ict AG durch fehlerhafte oder unzureichende
vorbereitende Maßnahmen trägt der Kunde. Sind die Maßnahmen
nicht rechtzeitig durchgeführt, verlängert sich entsprechend
die Frist zur Lieferung bzw. zur Leistung. Das Recht der ict AG aus Annahmeverzug
bleibt bestehen. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung nach Vorgaben der
ict AG her.
Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, daß
der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen
nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere
durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung
der Ergebnisse, Störungsdiagnosen und detaillierte Beschreibungen
des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial
mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei Bedarf
stellt der Kunde der ict AG unentgeltlich verschließbare Lagerräume,
Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des
Unfallschutzes erforderliche Personal zur Verfügung. Leitungskosten
gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation
von Leistungen und Tests mit. Der ict AG wird der Zugang zum Liefergegenstand
mittels Datenfernübertragung ermöglicht. Der Kunde verpflichtet
sich nur Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen
des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.
Übergabe
Bleibt der Kunde mit der Annahme länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige in Verzug, kann die ict AG eine Nachfrist von 14
Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf ist die ict AG berechtigt Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Kunde die Abnahme
oder ist offenkundig nicht in der Lage seinen Zahlungsverpflichtungen
nachzukommen, entfällt die Setzung der Nachfrist. Der Schadensersatz
beträgt 20% des Preises des Liefergegenstandes, wenn die ict AG keinen
höheren Schaden nachweist. Bei Annahmeverzug kann die ict AG Mehraufwendungen
für Bereitstellung, Aufbewahrung und Erhaltung des Vertragsobjektes
verlangen.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur
– auch bei Teillieferungen – über, und zwar auch dann,
wenn die ict AG noch andere Leistungen übernommen hat oder bei Rücksendungen.
Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden versichert. Transportschäden
sind unmittelbar vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen geltend
zu machen. Verzögert sich der Versand durch vom Kunden zu vertretende
Umstände, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den
Kunden über.
Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise gemäß Bestellung bzw. Auftragsbestätigung.
Ist kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Preise gemäß ict-Preisliste, ab Werk, zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer. Besondere Verpackungen, Transportversicherungen,
Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben bei Lieferungen ins Ausland trägt der
Kunde. In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für
Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisungen,
Schulungen und Reisekosten nicht enthalten. Rechnungen, auch Teilrechnungen,
sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Rechnungen sofort fällig.
Die ict AG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden Zahlungen zunächst auf
die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Bei Zahlungsverzug kann die ict AG Verzugszinsen in Höhe von 4,5%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen.
Höhere Verzugszinsen müssen von der ict AG durch einfache Bankbestätigung
nachgewiesen werden. Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn sich die
Vertragspartner darüber verständigt haben.
Eigentumsvorbehalt
Die ict AG behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung
sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig.
Bei Pfändungen ist die ict AG unverzüglich zu benachrichtigen.
Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits
jetzt der ict AG seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung
mit allen Nebenrechten, einschließlich etwaiger Saldoforderungen,
sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen
veräußert, tritt der Kunde der ict AG mit Vorrang vor der übrigen
Forderung den Teil der Forderung ab, der dem Preis des Liefergegenstandes
entspricht. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen, steht
der ict AG Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu,
der sich aus dem Verhältnis des Preises des verarbeiteten oder verbundenen
Liefergegenstandes zum Preis der anderen Sache ergibt. Der Kunde ist ermächtigt,
die abgetretene Forderung treuhänderisch für die ict AG einzuziehen.
Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung,
Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltsgründe
vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen, erlischt
diese Einziehungsvollmacht. Das Weiterveräußerungsrecht des
Kunden gilt damit ebenfalls als widerrufen. Die ict AG ist berechtigt
nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung die Sicherheitsabtretung
offenzulegen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten. Der Kunde
hat der ict AG alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die
Unterlagen auszuhändigen, die die ict AG zur Durchsetzung seiner
Absprache benötigt. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige
Zugriffe Dritter hat der Kunde der ict AG unverzüglich anzuzeigen.
Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug
ist die ict AG nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist
zur Herausgabe verpflichtet. Die ict AG ist berechtigt nach Androhung
den zurückgenommenen Liefergegenstand zu verwerten und sich aus dem
Erlös zu befriedigen. Der Kunde wird die im Eigentum der ict AG stehenden
Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern. Bei
Lieferungen ins Ausland wird der Kunde dafür sorgen, daß der
ict AG ein dem verlängertem Eigentumsvorbehalt entsprechendes Sicherungsrecht
eingeräumt wird.
Gewährleistungen
Die ict AG gewährleistet, daß von ihr gelieferte Liefergegenstände
bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind
oder ihnen zugesicherte Eigenschaften nicht fehlen. Nach dem derzeitigen
Stand der Technik kann eine fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software
und Firmware nicht zugesichert werden. Die ict AG übernimmt keine
Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen der vom Kunden
ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der
die von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Der Kunde hat jeden
Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch
besteht nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Lieferung des Gegenstandes schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsansprüche
eines Kaufmanns wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn
sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung angezeigt werden.
Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, bessert die ict
AG nach ihrer Wahl nach. Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung
zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung.
Ist ein reklamierter Mangel nicht feststellbar, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde
an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige
Arbeiten durchgeführt hat, während der Gewährleistungsfrist
Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör
verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers
der Geräte entspricht.
Die ict AG leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen,
die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation
bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch
und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb
mit falscher Stromart oder –spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion,
Feuchtigkeit und unterlassener notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener
Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung
enfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnungen
oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt
oder unleserlich gemacht wurden. Der Gewährleistungsansprch verjährt
in sechs Monaten nach Lieferdatum bzw. bei Durchführung von Installationsarbeiten
oder Serviceleistung sechs Monate nach deren Abnahme.
Herstellergarantie
Ist die ict AG nicht Hersteller eines Liefergegenstandes, gibt die ict
AG die vom Hersteller anerkannte Gewährleistung an seinen Kunden
weiter. Für die Erfüllung der Gewährleistung des Herstellers
steht die ict AG nicht ein.
Haftung
Die ict AG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei anfänglichem
Unvermögen, nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Fehlen ausdrücklich
zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat,
den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern, sowie für
von ihm zu vertretende Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet die ict AG auch
in diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß
diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können. Verletzt die ict AG schuldhaft wesentlich
Vertragspflichten, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen,
vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Ist der Kunde Kaufmann,
haftet die ict AG nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen,
wenn diese Nebenpflichten verletzt haben. Im übrigen ist die Haftung
von der ict AG ausgeschlossen.
Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Dritter
Die ict AG haftet nicht, wenn die Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte
bzw. Urheberrechte Dritter verletzt, es sei denn, der ict AG sind entgegenstehende
Rechte Dritter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.
Die ict AG stellt den Kunden von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber
dem Kunden eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen
Schutzrechts bzw. Urheberrechts infolge der Benutzung des Liefergegenstandes
geltend machen, sofern der Kunde die ict AG von der Geltendmachung derartiger
Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat und der ict
AG sämtliche Regelungen vorbehalten bleiben. Die ict AG haftet nicht
für Ansprüche, die auf Schutzrechts- bzw. Urheberrechtsverletzungen
infolge unsachgemäßer Verwendung der Liefergegenstände
oder deren Einsatz in Verbindung mit einem nicht von der ict AG gelieferten
Produkt beruhen.
Ausfuhrgenehmigungen
Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-Hows kann
in- und ausländischen – insbesondere US-amerikansichen –
Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich,
alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese
Verpflichtungen einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.
Nebenabreden, Vertragsänderungen und
–ergänzungen, Form
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche
Vereinbarung aufgehoben werden.
Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das
für den Sitz der ict AG zuständige Gericht, soweit der Kunde
Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde bei Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageergebung nicht bekannt ist. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland
findet auf diese Vertragsbeziehung Anwendung. Die Anwendung des Wiener
UNCITRAL-Übereinkommens vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist deutsch.
Salvatorische Klausel
Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Bestimmung
enthält, die ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt
der Vertrag im übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf
einem Verstoß gegen das ABG-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden
oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von
den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen
Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Vertag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten
an ihm auch unter Berücksichtigung der im vorhergehenden Absatz vorgesehenen
Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellen würde.
Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort ist Aachen
Die ict AG ist berechtigt, ihre Leistungen durch Subunternehmer erfüllen
zu lassen.
Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen
abgeschlossenen Vertrag, darf der Kunde/Auftraggeber nur mit schriftlicher
Zustimmung der ict AG übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung
der Rechte aus diesem Vertrag.
Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel, sowie Änderungen
in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen unverzüglich
anzuzeigen.